Bored Design — Werbeagentur & Design Studio München

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bored Design UG (haftungsbeschränkt)
Jurastr. 1a
81677 München

nachfolgend „Bored Design" genannt.

Stand: März 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Bored Design und ihren Auftraggebern über Leistungen insbesondere aus den Bereichen Markenentwicklung, Branding, Corporate Design, Grafikdesign, Werbung, Konzeption, Strategie, Beratung, Webdesign, Webentwicklung, Softwareentwicklung, Social Media, Contentproduktion, Fotografie, Film, Animation, Veranstaltungen, Messekommunikation, Druckproduktion, Werbemittel und vergleichbare Agenturleistungen.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Bored Design ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4. Individuelle Regelungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen einzelvertraglichen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1. Angebote von Bored Design sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, 30 Kalendertage gültig.

2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zustande.

2.3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

2.4. Bored Design schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

2.5. Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten und Änderungen des Projektzeitplans verursachen.

2.6. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen wie Wartung, dauerhafte Betreuung, technische Updates, Hosting, Datensicherung, Support, Pflege von Websites, Pflege von Software oder laufende Inhaltsaktualisierungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

3. Projektbeginn, Vorauszahlung und Vergütung

3.1. Sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist, kann Bored Design für Projekte eine Vorauszahlung in Höhe von 40 Prozent der vereinbarten Nettovergütung verlangen.

3.2. Bored Design ist nicht verpflichtet, vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung mit der Leistungserbringung zu beginnen.

3.3. Ein vereinbarter Projektzeitraum beginnt erst, wenn die erforderliche Vorauszahlung eingegangen ist und Bored Design sämtliche für den Projektbeginn notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten hat.

3.4. Die Vorauszahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.

3.5. Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten ist Bored Design berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

3.6. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.7. Festpreise gelten ausschließlich für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

3.8. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stunden oder Tagessatz abgerechnet.

3.9. Sofern kein gesonderter Satz vereinbart wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung übliche Stundensatz von Bored Design.

3.10. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt Bored Design sämtliche Informationen, Texte, Bilder, Logos, Dateien, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Materialien zur Verfügung, die zur Durchführung des Projekts erforderlich sind.

4.2. Diese Informationen und Materialien sind rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.

4.3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

4.4. Auf Wunsch von Bored Design benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen und Freigaben zu erteilen.

4.5. Entscheidungen verschiedener Mitarbeiter oder Abteilungen des Auftraggebers sind vom Auftraggeber vor Übermittlung an Bored Design intern abzustimmen.

4.6. Widersprüchliche Änderungswünsche verschiedener Ansprechpartner können von Bored Design zurückgewiesen werden, bis eine abgestimmte Entscheidung vorliegt.

5. Projektverzögerung und Projektpause

5.1. Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Informationen, Entscheidungen, Inhalte, Freigaben oder sonstiger notwendiger Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.

5.2. Bored Design haftet nicht für Verzögerungen, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers beruhen.

5.3. Entsteht Bored Design durch die Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.

5.4. Erfolgt für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen trotz erforderlicher Rückmeldung keine notwendige Mitwirkung des Auftraggebers, ist Bored Design berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren.

5.5. Bored Design kann den bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Leistungsstand sowie bereits angefallene Fremdkosten abrechnen.

5.6. Ein Anspruch des Auftraggebers auf unmittelbare Wiederaufnahme zu einem bestimmten Termin besteht nach einer solchen Projektpause nicht.

5.7. Die Wiederaufnahme erfolgt entsprechend der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Kapazitäten von Bored Design.

5.8. Für die Wiederaufnahme kann zusätzlicher Aufwand berechnet werden, sofern dieser durch die Projektunterbrechung entstanden ist.

6. Termine

6.1. Projektzeiten und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

6.3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung vereinbarter Termine erforderlich machen.

6.4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, technischer Störungen, Ausfällen externer Anbieter oder anderer Umstände, die Bored Design nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.

7. Gestaltung und Korrekturschleifen

7.1. Innerhalb des vereinbarten Briefings besteht für Bored Design gestalterische und kreative Freiheit.

7.2. Persönliche Geschmacksänderungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing und Leistungsumfang entspricht.

7.3. Eine nachträgliche grundlegende Änderung der kreativen Richtung gilt als Änderung des Leistungsumfangs.

7.4. Die im Projekt enthaltene Anzahl von Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

7.5. Eine Korrekturschleife bezeichnet eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem präsentierten Arbeitsstand.

7.6. Weitere Korrekturschleifen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.

7.7. Änderungen an bereits freigegebenen Projektstufen gelten grundsätzlich als zusätzliche Leistung.

7.8. Änderungen des ursprünglichen Briefings sind nicht Bestandteil einer normalen Korrekturschleife.

8. Freigaben

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm zur Prüfung vorgelegte Inhalte sorgfältig zu kontrollieren.

8.2. Dies betrifft insbesondere Texte, Preise, Telefonnummern, Adressen, Namen, Termine, technische Angaben, Bildmaterial, Druckdaten, Farben, Größen und sonstige Inhalte.

8.3. Mit einer Freigabe bestätigt der Auftraggeber den ihm vorgelegten Arbeitsstand.

8.4. Eine Freigabe kann insbesondere per E Mail, über Projektmanagementsysteme, Messenger oder andere dokumentierbare elektronische Kommunikationswege erfolgen.

8.5. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen werden gesondert berechnet.

8.6. Bored Design haftet nicht für Fehler, die vom Auftraggeber freigegeben wurden und bei einer ordnungsgemäßen Prüfung erkennbar gewesen wären.

9. Druck, Produktion und Fremdleistungen

9.1. Bei Druckprodukten, Werbemitteln, Beschilderungen, Messesystemen und vergleichbaren Produktionen erfolgt die Herstellung grundsätzlich auf Grundlage der vom Auftraggeber freigegebenen Daten.

9.2. Produktionsbedingte geringfügige Farbabweichungen, Materialabweichungen oder technisch übliche Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

9.3. Nach Produktionsfreigabe entstehende Änderungen können nur berücksichtigt werden, soweit dies technisch noch möglich ist.

9.4. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten trägt der Auftraggeber.

9.5. Bored Design ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und externe Dienstleister einzusetzen.

9.6. Fremdleistungen können insbesondere durch Druckereien, Programmierer, Fotografen, Filmproduktionen, Illustratoren, Texter, Sprecher, Hostinganbieter, Softwareanbieter, Messedienstleister und Produktionsunternehmen erbracht werden.

9.7. Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

9.8. Bored Design kann für die Organisation, Koordination und Abwicklung von Fremdleistungen eine im Angebot ausgewiesene Servicevergütung berechnen.

9.9. Bereits verbindlich bestellte oder produzierte Fremdleistungen sind vom Auftraggeber auch dann zu bezahlen, wenn das Gesamtprojekt später verändert, verschoben oder beendet wird, soweit eine Stornierung nicht mehr möglich ist.

10. Websites, Software und Drittanbieter

10.1. Bei Websites, Anwendungen und sonstigen digitalen Projekten schuldet Bored Design die im Angebot vereinbarte Funktionalität zum Zeitpunkt der Fertigstellung beziehungsweise Abnahme.

10.2. Für externe Dienste und Plattformen gelten ergänzend deren jeweilige Vertragsbedingungen.

10.3. Dies betrifft insbesondere Hostinganbieter, Domainanbieter, Content Management Systeme, Softwareanbieter, Framer, Shopify, WordPress, Lovable, soziale Netzwerke, Werbeplattformen, Schnittstellen und Stockanbieter.

10.4. Bored Design hat keinen Einfluss auf Änderungen von Preisen, Funktionen, Nutzungsbedingungen, Schnittstellen oder technischen Voraussetzungen solcher Anbieter.

10.5. Eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browsern, Betriebssystemen, Geräten, Schnittstellen, Plattformen oder Diensten Dritter ist nur geschuldet, wenn eine entsprechende Wartung vereinbart wurde.

10.6. Technisch bedingte geringfügige Darstellungsunterschiede auf unterschiedlichen Geräten oder Browsern stellen keinen Mangel dar.

10.7. Laufende Kosten externer Anbieter trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Laufende Betreuung

11.1. Bei laufenden Agenturleistungen ergibt sich der monatliche Leistungsumfang aus der jeweiligen Vereinbarung.

11.2. Nicht in Anspruch genommene Stunden oder Leistungen werden nur auf Folgemonate übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11.3. Zusätzliche Leistungen über den vereinbarten monatlichen Umfang hinaus werden gesondert berechnet.

11.4. Sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, richtet sich die Kündigung nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

12. Zahlungsverzug

12.1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

12.2. Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Bored Design nach angemessener Ankündigung die weitere Leistungserbringung aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12.3. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten von Bored Design.

12.4. Bored Design ist nicht verpflichtet, weitere Projektleistungen zu erbringen, solange erhebliche fällige Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis trotz Fälligkeit und entsprechender Aufforderung nicht beglichen sind, soweit ein Leistungsverweigerungsrecht besteht.

13. Kündigung und Projektabbruch

13.1. Gesetzliche Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

13.2. Bei einer Kündigung sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen abzurechnen.

13.3. Bereits entstandene Fremdkosten sowie nicht mehr stornierbare Fremdleistungen sind ebenfalls zu vergüten, soweit der Auftraggeber hierfür nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen einzustehen hat.

13.4. Bei Werkverträgen richten sich darüber hinausgehende Vergütungsansprüche von Bored Design insbesondere nach den gesetzlichen Regelungen zur Kündigung des Bestellers.

13.5. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf die bestehenden Vergütungsansprüche angerechnet.

13.6. Eine Vertragsbeendigung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf vollständige Rückzahlung bereits geleisteter Vorauszahlungen.

13.7. Maßgeblich ist eine Abrechnung der bis zur Vertragsbeendigung bestehenden gegenseitigen Ansprüche.

13.8. Unterlässt der Auftraggeber eine für die Durchführung des Projekts notwendige Mitwirkung, kann Bored Design ihm eine angemessene Frist zur Nachholung setzen.

13.9. Bored Design kann hierbei erklären, dass der Vertrag beendet wird, wenn die erforderliche Mitwirkung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt.

14. Nutzungsrechte

14.1. Sämtliche von Bored Design erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Umfang der Bored Design zustehenden Rechte geschützt.

14.2. Der Auftraggeber erhält die zur Erfüllung des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks erforderlichen Nutzungsrechte.

14.3. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht.

14.4. Ausschließliche Nutzungsrechte müssen ausdrücklich vereinbart werden.

14.5. Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks bedarf einer entsprechenden Rechtseinräumung.

14.6. Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung auf den Auftraggeber über.

14.7. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

15. Offene Dateien, Quelldaten und Lizenzen

15.1. Geschuldet ist die Herausgabe der ausdrücklich vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse.

15.2. Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quelldateien, Projektdateien, Rohdaten, nicht ausgewählten Entwürfen oder Zwischenständen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

15.3. Die Herausgabe solcher Daten kann gesondert vergütet werden.

15.4. Schriften, Bilder, Videos, Musik, Illustrationen, Plugins, Templates und sonstige Inhalte Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Anbieter.

15.5. Lizenzen werden dem Auftraggeber nur in dem Umfang übertragen, in dem eine Übertragung rechtlich und lizenzvertraglich zulässig ist.

15.6. Ist eine eigene Lizenz des Auftraggebers erforderlich, hat der Auftraggeber diese selbst zu erwerben.

15.7. Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Ideen, Namen, Claims und sonstige Entwicklungsstände verbleiben bei Bored Design.

16. Referenznutzung

16.1. Bored Design ist berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Projekte als Referenz für die eigene Unternehmenskommunikation zu verwenden.

16.2. Dies umfasst insbesondere Website, Social Media, Präsentationen, Portfolios, Pitches, Veröffentlichungen und Wettbewerbe.

16.3. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden dabei nicht veröffentlicht.

16.4. Soll eine Referenznutzung ausgeschlossen werden, muss dies ausdrücklich vereinbart werden.

17. Inhalte des Auftraggebers

17.1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Fotografien, Videos, Logos, Marken, Musikstücken, Daten und sonstigen Inhalten verfügt.

17.2. Bored Design ist nicht verpflichtet, diese Inhalte ohne konkreten Anlass rechtlich zu prüfen.

17.3. Wird Bored Design aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte von Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Bored Design von diesen Ansprüchen und angemessenen Kosten frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

18. Rechtliche Prüfung und Datenschutz

18.1. Bored Design erbringt keine Rechtsberatung.

18.2. Insbesondere umfasst eine Marken oder Namensentwicklung ohne gesonderte Vereinbarung keine rechtliche Prüfung der markenrechtlichen, namensrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Verfügbarkeit.

18.3. Eine Markenrecherche oder anwaltliche Prüfung ist gesondert zu beauftragen.

18.4. Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.

18.5. Bored Design übernimmt keine rechtliche Prüfung von Datenschutzerklärungen, Cookie Einwilligungen, Tracking Systemen, Impressumsangaben oder sonstigen rechtlichen Texten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

18.6. Soweit für eine Tätigkeit von Bored Design ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag.

19. Abnahme und Mängel

19.1. Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, stellt Bored Design die fertige Leistung zur Abnahme bereit.

19.2. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen.

19.3. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

19.4. Bored Design kann dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

19.5. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme und Abnahmefiktion gelten ergänzend.

19.6. Mängel sind Bored Design möglichst zeitnah und konkret mitzuteilen.

19.7. Bored Design ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit ein Anspruch auf Nacherfüllung besteht.

19.8. Änderungen persönlicher Vorstellungen nach einer vertragsgemäßen Umsetzung stellen keinen Mangel dar.

19.9. Änderungen von Systemen Dritter, Browsern, Plattformen oder technischen Schnittstellen nach Fertigstellung stellen grundsätzlich keinen Mangel der ursprünglichen Leistung dar.

20. Wirtschaftlicher Erfolg

20.1. Bored Design schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder kommunikativen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

20.2. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Verkaufszahlen, Leads, Reichweiten, Klickzahlen, Conversion Rates, Suchmaschinenplatzierungen, Interaktionsraten oder vergleichbaren Ergebnisse garantiert.

20.3. Einschätzungen, Prognosen, Konzepte und Empfehlungen von Bored Design beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen.

21. Haftung

21.1. Bored Design haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

21.2. Bored Design haftet ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

21.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

21.4. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

21.5. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

21.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bored Design.

22. Datensicherung, Archivierung und Vertraulichkeit

22.1. Der Auftraggeber ist für eine angemessene Sicherung seiner produktiven Daten verantwortlich, sofern keine Datensicherung durch Bored Design vereinbart wurde.

22.2. Bored Design ist nicht verpflichtet, Projektdateien nach Abschluss eines Projekts dauerhaft aufzubewahren.

22.3. Bored Design kann Projektdateien nach Ablauf einer angemessenen Frist löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

22.4. Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse und ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen vertraulich.

22.5. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden.

22.6. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

23. Schlussbestimmungen

23.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

23.2. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

23.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist und eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

23.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter office@bored-design.de.